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Kurz & Kompakt: Krypto im Fondsgeschäft

Das Fondsstandortgesetz erlaubt Krypto-Investitionen in Fonds. Beleuchtet werden die gesetzlichen Vorgaben und die praktische Umsetzung in der Fondsbranche. Operative Herausforderungen bei der Verwaltung von Krypto-Fonds und das Zusammenspiel von KVG und Verwahrstelle sowie neu der Krypto-Verwahrstelle werden erläutert.

Historische & Regulatorische Entwicklung

  • Kryptowerte und aufsichtsrechliche Vorschriften

  • Krypto-Fonds in Deutschland

 

Elektr. Wertpapiere versus Kryptowerte

  • Abgrenzung Krypto-Fonds & Krytofondsanteile

 

In Deutschland zulässige Vehikel

  • Fondsstandortgesetz FoStoG, Welche Fonds dürfen in Kyptowerte investieren? Anlagegrenzen?

 

Operative Herausforderungen

  • Verwaltung von Krypto-Fonds als KVG

  • Zusammenspiel KVG und (Krypto-)Verwahrstelle, Krypto-Broker

  • Verwahrung von Kryptowerten

Seminardauer:

1,5 Stunden

Seminarformat:

Online

Teilnehmer:

max. 12

Nächster Termin:

18.02.2025

Veranstaltungsort:

Frankfurt/Main

Seminargebühr*:

250 €

*zzgl. MwSt.

Termine:

18.02.2025  | 14-15:30 (Online)

03.06.2025  | 14-15:30 (Online)

16.09.2025  | 14-15:30 (Online)

Ihre Referentin

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Katja Breuninger

Head of Data Management Operations / Director, Universal-Investment

Katja Breuninger war nach Ihrer Ausbildung zur Bankkauffrau 10 Jahre bei der Deka für operative Prozesse, Systeme und Projekte im Backoffice sowie Frontoffice Bereich tätig. 2005 wechselte sie zur Universal Investment und verantwortete diverse Projekte zur Automatisierung und Qualitätssteigerung.

 

Seit 2013 leitet sie bei Universal Investment die Abteilung Data Management Operations und verantwortet die Themen Stamm- und Kursdaten als auch operative Daten und Transaktions-Schnittstellen zu diversen Partnern wie Verwahrstellen, Asset Managern bzw. auch KVGs sowie das Thema Xentis für die Middle Office und Back-Office Einheiten.

Auch wenn die Nachfrage nach Krypto nicht den Erwartungen entspricht, so ist es doch ein Thema, mit dem sich jeder Fondsanbieter auseinandersetzen sollte.

Bettina Hesse-Völkel, Geschäftsführung ICEP GmbH

Ihre Ansprechpartnerin

Bild Bettina Hesse

Bettina Hesse-Völkel

Geschäftsführung ICEP GmbH

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