Kurz & Kompakt: Krypto im Fondsgeschäft
Das Fondsstandortgesetz erlaubt Krypto-Investitionen in Fonds. Beleuchtet werden die gesetzlichen Vorgaben und die praktische Umsetzung in der Fondsbranche. Operative Herausforderungen bei der Verwaltung von Krypto-Fonds und das Zusammenspiel von KVG und Verwahrstelle sowie neu der Krypto-Verwahrstelle werden erläutert.
Historische & Regulatorische Entwicklung
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Kryptowerte und aufsichtsrechliche Vorschriften
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Krypto-Fonds in Deutschland
Elektr. Wertpapiere versus Kryptowerte
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Abgrenzung Krypto-Fonds & Krytofondsanteile
In Deutschland zulässige Vehikel
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Fondsstandortgesetz FoStoG, Welche Fonds dürfen in Kyptowerte investieren? Anlagegrenzen?
Operative Herausforderungen
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Verwaltung von Krypto-Fonds als KVG
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Zusammenspiel KVG und (Krypto-)Verwahrstelle, Krypto-Broker
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Verwahrung von Kryptowerten
Termine:
18.02.2025 | 14-15:30 (Online)
03.06.2025 | 14-15:30 (Online)
16.09.2025 | 14-15:30 (Online)
Ihre Referentin
Katja Breuninger
Head of Data Management Operations / Director, Universal-Investment
Katja Breuninger war nach Ihrer Ausbildung zur Bankkauffrau 10 Jahre bei der Deka für operative Prozesse, Systeme und Projekte im Backoffice sowie Frontoffice Bereich tätig. 2005 wechselte sie zur Universal Investment und verantwortete diverse Projekte zur Automatisierung und Qualitätssteigerung.
Seit 2013 leitet sie bei Universal Investment die Abteilung Data Management Operations und verantwortet die Themen Stamm- und Kursdaten als auch operative Daten und Transaktions-Schnittstellen zu diversen Partnern wie Verwahrstellen, Asset Managern bzw. auch KVGs sowie das Thema Xentis für die Middle Office und Back-Office Einheiten.