Wenn Registrierung nicht (mehr) reicht: KVG-Vollerlaubnis und ihre Alternativen
Seminarinhalte
Das 3-stündigen LIVE-ONLINE-Seminar startet mit der Differenzierung zwischen registrierter und erlaubter Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB.
Die Teilnehmer erhalten in der Folge einen umfassenden Überblick der Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Vollerlaubnis in Bezug auf Personal und Organisation, Möglichkeiten der Auslagerung, das Erlaubnisverfahren und Folgepflichten („Leben unter der Aufsicht der BaFin“). Sodann werden Alternativen zur KVG-Erlaubnis besprochen.
Termine:
25.04.2024 | 14:00-17:00 (Online)
09.10.2024 | 14:00-17:00 (Online)
Grundsätzliches
Registrierung vs. Erlaubnis
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Wofür reicht Registrierung?
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Ab wann ist Erlaubnis erforderlich?
Umfang der Erlaubnis
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Welche Fonds? OGAW-KVG, AIF-KVG, Offene/geschlossene Fonds, Publikums-/Spezialfonds
Inhalte eines Erlaubnisantrages und Anforderungen
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Externe vs. Interne KVG, Rechtsformen, Anfangskapital, Eigenmittel
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Geschäftsleiter: Anzahl, aufsichtsrechtlich geforderte Zuverlässigkeit und fachliche Eignung
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Organisatorischer Aufbau, personelle Ausstattung, Arbeitsbereiche, Funktionen
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Auslagerung Funktionen (z.B. Compliance, Revision) als Erleichterung zum Start?
Erlaubnisverfahren
• Inhalte, Ablauf und Zeitrahmen
• Inhaberkontrollverfahren
Nach Erlaubnis:
„Leben unter der Aufsicht der BaFin“
• Prozesse, Dokumentation
• Sonderprüfungen
Service-KVG als Alternative?
Ihr Referent
Dr. Henning Starke, LL.M.
Rechtsanwalt, Kanzlei Starke Legal
Dr. Henning Starke, LL.M. ist Rechtsanwalt in Frankfurt. Er berät zu allen Fragen des Finanzaufsichtsrechts mit den Schwerpunkten Asset Management, Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste. Dr. Starke studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Freiburg und legte sein zweites Staatsexamen in Hamburg ab. Er promovierte über das französische Insiderstrafrecht und absolvierte das LL.M.-Programm der London School of Economics. In seinen ersten Berufsjahren war er im Investment Banking und im Asset Management einer deutschen Großbank tätig, zuletzt als Global Head of Legal and Fund Development mit Sitz in London.
Seit 2004 berät er als Rechtsanwalt im Finanzaufsichtsrecht, zunächst lange Jahre als Partner der Kanzlei SJ Berwin/King & Wood Mallesons und später bei K&L Gates. 2017 gründete er seine eigene Kanzlei STARKE. LEGAL. mit gleichem Beratungsfokus.
Die „Vollerlaubnis“ stellt viele Anforderungen an eine KVG. Wir haben die wichtigsten Anforderungen in einem Seminar zusammengefasst. Das Seminar richtet sich an alle, die über einen Erlaubnisantrag nachdenken – egal, ob aktuell „registriert“ oder z.B. als Vertriebsgesellschaft aktiv.
Bettina Hesse-Völkel, Geschäftsführung ICEP GmbH