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Steuer Investmentfonds - Verwahrstelle in der Rolle der KVG

Seminarinhalte

Pflichten des gesetzlichen Vertreters gemäß § 3 Abs. 2 InvStG

Die steuerlichen Vorschriften des Investmentsteuergesetzes (InvStG) stellen Verwahrstellen vor besondere Herausforderungen, wenn die auflegende KVG im Ausland ansässig ist. In diesen Fällen nimmt die Verwahrstelle die Rolle der KVG ein und ist damit gesetzlicher Vertreter nach § 3 Abs. 2 InvStG. 

 

Dieses Seminar vermittelt Ihnen, was in dieser Konstellation steuerlich zu beachten ist. Sie erfahren kompakt und praxisnah, welche Aufgaben auf Verwahrstellen zukommen und wie sich die Anforderungen des InvStG umsetzen lassen.

Termine:

07.10.2025  |  9:30-16:30 (Präsenz)

Seminardauer:

1 Tag

Seminarformat:

Präsenz

Teilnehmer:

max. 8

Nächster Termin:

07.10.2025

Veranstaltungsort:

Frankfurt/Main

Seminargebühr*:

1.190  €

*zzgl. MwSt.

Ausgangssituation

  • Ausgangslage: Verwahrstelle in Rolle der KVG / nicht die Rolle des Anlegers

  • Pflichten des gesetzlichen Vertreters gemäß § 3 Abs. 2 InvStG

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Anwendungsbereich des InvStG

  • Welche Vehikel fallen unter das InvStG? Welche Vehikel fallen nicht unter das InvStG?

    • Die Ausgestaltungsvarianten des neuen InvStG

  • Investmentfonds nach Kapitel 2

  • Spezial-Investmentfonds nach Kapitel 3

Rolle der KVG und ihre Pflichten bei Investmentfonds

  • Partielle Körperschaftssteuerpflicht

    • Steuerabzug und Statusbescheinigung

    • Steuerpflichtige Einkünfte, Steuerabzug und Deklaration

  • Aktive unternehmerische Bewirtschaftung & Gewerbesteuer

  • Investmenterträge und Vorabpauschale 

  • Erstattungsmöglichkeit & steuerbefreite Investmentfonds

    • steuerbefreite Anleger, steuerbefreite Anteilklassen

    • Erstattungsverfahren

  • Teilfreistellung (§ 20 InvStG) 

    • Ausschüttung, Vorabpauschale, Veräußerung

    • Anlagebedingungen, Kapitalbeteiligungsquote, Überwachung und Umgang mit Grenzverletzungen

  • Gewinne Veräußerung Investmentanteile

Rolle der KVG und ihre Pflichten bei Spezial-Investmentfonds

  • Voraussetzungen für einen Spezial-Investmentfonds

  • Anlagebestimmungen

    • Ausgestaltung der Anlagebestimmungen gem. § 26 InvStG

    • Überwachung & Monitoring des § 26 InvStG

    • Einzelfragen / Auslegungsfragen

  • Anteilsregister gemäß § 28 Abs. 2 InvStG

  • Steuerpflichtige Einkünfte und Transparenzoption(en)

    • Semi-Transparenzprinzip

    • Transparenzoption, Vorteilhaftigkeit Transparenzoption

  • Spezial-Investmenterträge

    • Ermittlung der ausschüttungsgleichen und ausgeschütteten Erträge nach § 34 InvStG ff

    • Ertragskategorien

    • Verwendungsreihenfolge bei Ausschüttungen

  • Bewertungstägliche Steuerkennzahlen gemäß § 48 InvStG

    • Aktiengewinn, Abkommensgewinn, Teilfreistellungsgewinn

  • Feststellungserklärung / Feststellung der Besteuerungsgrundlage gemäß § 51 InvStG

  • Einbehalt der Kapitalertragsteuer nach § 52 InvStG

Meldepflichten im Sinne der AO

  • Meldung von Auslandsbeteiligungen nach § 138 AO

  • Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen nach § 138d AO

Ihr Referent

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Franz Schober

Tax Manager Wealth & Products, BNP Paribas

Franz Schober ist seit 1. Oktober 2019 bei der BNP Paribas S.A. als Tax Manager Wealth & Products im Group Tax Department Germany & Austria beschäftigt. Zuvor war er als Steuerberater im Team Produktsteuern der DekaBank im Zentralbereich Recht tätig. Er ist zuständig für die Besteuerung von Kapitalanlagen und dabei insbesondere auf die Besteuerung von (Spezial-)Investmentfonds spezialisiert. Zuvor war er 6 Jahre bei EY (früher Ernst & Young) im Bereich Financial Services Tax als Steuerberater.

 

Herr Schober hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg studiert und im Anschluss erfolgreich das Steuerberaterexamen abgelegt. Er tritt regelmäßig als Referent zu steuerlichen Aspekten der Kapitalanlage auf und ist u.a. Co-Autor des "Praxisleitfaden Investmentsteuerrecht".

Klarer Überblick über die steuerlichen Pflichten der Verwahrstelle als gesetzlicher Vertreter – inhaltlich fundiert und praxisrelevant.

Bettina Hesse-Völkel, Geschäftsführung ICEP GmbH

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Bettina Hesse-Völkel

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*Alle genannten Preise zzgl. MwSt.

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